Das Ohrlochstechen ist längst mehr als nur ein modischer Trend – es ist eine Möglichkeit, Ihre Persönlichkeit, Ihren Stil und Ihren Ausdruck zu betonen. Im HNO Zentrum Ems bieten wir das Ohrlochstechen als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an, um Ihnen eine sichere und professionelle Möglichkeit zu bieten, Ihren Look zu personalisieren.

Auf Wunsch stechen wir Ohrlöcher ebenfalls bei Kindern und Jugendlichen. Kinder unter 16 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und ein Elternteil muss beim Stechen der Ohrlöcher dabei sein.

Die Vorteile des Ohrlochstechens bei uns:

  • Professionelle Durchführung: Unsere geschulten Fachkräfte verfügen über umfangreiche Erfahrung im Ohrlochstechen und verwenden hochwertige, sterile Instrumente, um eine sichere und hygienische Durchführung zu gewährleisten. In den meisten Fällen wird das Ohrlochstechen nur als kleiner Piks empfunden.
  • Sicherheit an erster Stelle: Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden sind unsere oberste Priorität. Wir beraten Sie ausführlich über den gesamten Prozess und klären Sie über mögliche Risiken und die Nachsorge während des Heilungsprozesses auf.
  • Medizinische Ohrstecker: In unserer Praxis bieten wir eine breite Palette an hochwertigem Ohrschmuck zur Auswahl an, sodass Sie Ihren Stil und Ihre Vorlieben optimal zur Geltung bringen können. Für das erste Tragen von Ohrringen sollten nur medizinische Ohrstecker verwendet werden, da diese aus antiallergischen Materialien bestehen.

Der Ablauf des Ohrlochstechens

Bevor wir mit dem Ohrlochstechen beginnen, nehmen wir uns Zeit, um Ihre Wünsche und Erwartungen bzw. die Ihres Kindes zu besprechen. Wir klären Sie über den gesamten Ablauf auf und beantworten alle Ihre Fragen.

Das Ohrlochstechen erfolgt unter strengen hygienischen Bedingungen. Wir verwenden sterile Nadeln und Schmuckstücke, um Infektionen zu vermeiden.
Der Eingriff ist in der Regel schmerzarm und dauert nur wenige Minuten pro Ohr.

Nach dem Stechen erhalten Sie klare Anweisungen zur Nachsorge, um eine schnelle und sichere Heilung zu gewährleisten.

Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und einen Termin zu vereinbaren.

Hinweis: Beim Ohrlochstechen handelt es sich um eine IGeL-Leistung, was bedeutet, dass die Kosten nicht von der Krankenversicherung gedeckt und selbst finanziert werden müssen. Sie erhalten eine Rechnung nach GÖA (Gebührenordnung für Ärzte) zzgl. 19 % Umsatzsteuer.